Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort

Die KFW Bank fördert den Einbau von Gegensprechanlagen im privaten Bereich mit einem Zuschuss von 10% bis maximal 5000,- €.

Dies gilt für:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung,
  •  Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  •  eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen oder
  •  Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­vereinbarung ab) sind.

Die Investition ist förderbar ab einer Investition von mindestens 2000,- €.

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

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